Fragen zum Verein
Anmeldung
Warum funktionieren meine Daten bei der Anmeldung nicht?
Selfnet betreut mittlerweile einen Großteil der Wohnheime des Studierendenwerks Stuttgart und die Wohnheime des VSSW.
Eine Liste kann auf unserer Übersichtsseite über das Wohnheimnetzwerk angesehen werden.
Die restlichen Wohnheime werden von kommerziellen Anbietern versorgt. Deine Daten funktionieren nur dann, wenn Selfnet dieses Wohnheim betreut und du die genau gleichen Daten angibst, welche auch beim Studierendenwerk bzw. VSSW hinterlegt sind.
Du kannst jederzeit in einer unserer Sprechstunden Mitglied werden, unabhängig von deinem Mietvertrag im Wohnheim.
Wann sollte man sinnvollerweise die Registrierung durchführen?
Über unsere Registrierung kannst du Vereinsmitglied im Selfnet e.V. werden. Deine Netzwerkanschlüsse werden nach der Registrierung innerhalb von 30 Minuten oder mit Beginn deines Mietvertrags automatisch freigeschalten.
Die Registrierung kann schon einige Tage bevor du anfangen möchtest, Dienste von Selfnet zu nutzen, erledigt werden. Wenn du dich vorab registrierst, achte darauf, das korrekt Start-Datum deiner Mitgliedschaft auszuwählen. Die Mitgliedsbeiträge fallen ab dem gewählten Beginn deiner Mitgliedschaft an. Andere Faktoren (wie z.B. der Beginn deines Mietvertrags) spielen keine Rolle.
Die Registrierung kann auf unserer Webseite unter https://www.selfnet.de/signup.html gefunden werden.
Umzug
Umzug in ein anderes Haus oder Wohnheim
Wenn dein neues Wohnheim ebenfalls von Selfnet betreut wird, sende deinen unterschriebenen Mietvertrag per E-mail an support@selfnet.de.
- Falls du vorher schon Hauptmieter warst, erhälst du normalerweise frühestens 4 Wochen vor Beginn des Vertrags eine Email, dass uns das SWS bzw. VSSW über deinen neuen Mietvertrag informiert hat - dann funktioniert das Internet automatisch, wenn du umziehst. Du brauchst uns deinen Mietvertrag dann nicht zu schicken.
- Wenn du 1-2 Wochen vor Umzug von uns keine E-Mail bekommen hast in der wir dir sagen, dass wir neue Mietvertragsdaten (mit deinem neuen Zimmer) bekommen haben am besten eine E-Mail schreiben oder eine Sprechstunde besuchen.
Wenn du in ein Wohnheim umziehst, das nicht von Selfnet betreut wird, können wir dir leider keinen Netzwerkanschluss mehr bieten. Siehe dazu Wie trete ich aus?
Was muss ich tun, wenn ich ausziehe?
- Wie in jedem anderen Verein auch endet deine Mitgliedschaft nur wenn du deinen Austritt erklärst.
- Wenn du ausziehst endet deine Mitgliedschaft also NICHT automatisch.
- Siehe dazu Wie trete ich aus?
Mitgliedsstatus
Wie werde ich Mitglied?
Alles Wichtige dazu findest du unter Mitglied werden. Beachte bitte: Solltest du noch nicht volljährig sein, so ist die Einverständniserklärung deiner Eltern nötig um den Verein beizutreten.
Was ist die Schnuppermitgliedschaft?
Die Schnuppermitgliedschaft wurde abgeschafft. Wenn du einen Zettel o.ä. erhalten hast, wo diese erwähnt wird, dann ist der Zettel veraltet.
Wie erkläre ich meinen Austritt?
Wenn du deine Mitgliedschaft bei Selfnet beenden möchtest, kannst du im MySelfnet deinen Austritt direkt in die Mitgliederkartei eintragen
Falls du keinen Zugriff auf das MySelfnet oder die bei Selfnet registrierte E-Mail Adresse hast, druck das Formular Austrittserklärung aus, fülle es aus, unterschreibe es von Hand und sende es per Briefpost an “Selfnet e.V., Allmandring 8a, 70569 Stuttgart”.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Monatsende. Rückwirkende Kündigungen können nicht akzeptiert werden. Hinweis: Dein Austritt ist erst bei uns eingetragen, wenn Du eine E-Mail von uns erhalten hast. Solltest Du innerhalb einer Woche keine bestätigende E-Mail erhalten, haben wir Deinen Antrag vermutlich nicht erhalten. Dann frage bitte nach (z.B.: support@selfnet.de)
Näheres kann in der Satzung des Selfnet e.V. unter §7 nachgelesen werden.
Was muss ich mit meinem verlängerten Mietvertrag machen?
Generell werden Verlängerungen des Studierendenwerks / VSSW, insofern wir deine Mieternummer beim Einzug erhalten haben, automatisch hinzugefügt. Du erhältst in diesem Fall eine automatische E-Mail und musst nichts mehr tun. Wenn der neue Vertrag ein Untermietvertrag ist oder dies dein erster Vertrag des Studierendenwerks / VSSW ist, hast du folgende Möglichkeiten:
- Scanne den Mietvertrag ein oder mache Fotos von allen Seiten und schick uns diese per E-Mail.
- Komm mit dem Mietvertrag in unsere Sprechstunde.
- Mach eine Kopie deines Mietvertrages und wirf ihn in unseren Briefkasten. (NICHT das Original, wir vernichten es nachdem es in der Datenbank eingetragen ist.)
Was ist die ruhende Mitgliedschaft und wie beantrage ich diese?
- Die ruhende Mitgliedschaft kann immer für bis zu 6 aufeinanderfolgende Kalendermonate (die noch nicht angefangen haben) beantragt werden.
- Die ruhende Mitgliedschaft kann auch mehrmals in Anspruch genommen werden.
- Während der ruhenden Mitgliedschaft fallen keine Mitgliedsbeiträge an, es können aber auch keinerlei Leistungen des Vereins in Anspruch genommen werden.
- Die ruhende Mitgliedschaft kann im letzten noch ruhenden Monat per E-Mail, persönlich in einer Sprechstunde oder per Briefpost verlängert werden.
So beantragst du die ruhende Mitgliedschaft:
- über das MySelfnet die ruhende Mitgliedschaft direkt in die Mitgliederkartei eintragen
- persönlich in unserer Sprechstunde (Personalausweis nicht vergessen!)
- Schreib uns VON der bei uns hinterlegten E-Mail Adresse eine E-Mail mit etwa folgendem Inhalt: “Hiermit beantrage ich die ruhende Mitgliedschaft für folgende Kalendermonate: MONAT/JAHR, MONAT/JAHR, …” (MONAT und JAHR natürlich durch sinnvolle Monate in der Zukunft ersetzen!)
- druck das Formular ruhende Mitgliedschaft aus, fülle es aus, unterschreibe es von Hand und sende es per Briefpost an “Selfnet e.V., Allmandring 8a, 70569 Stuttgart”
Mitgliedsbeitrag und Abrechnung
Wieso wurden gleich 19€/28,50€/38€/47,50€ von meinem Konto abgebucht?
- Wir buchen die Mitgliedsbeiträge üblicherweise für das folgende Jahresquartal auf einmal ab (alle drei Monate, Anfang Januar/April/Juli/Oktober).
- Da der monatliche Mitgliedsbeitrag 9,50€ beträgt, buchen wir normalerweise 28,50€ pro Quartal ab.
- Wenn du erst vor kurzem eingetreten bist, kann die erste Abbuchung zwischen 19€ (für 2 Monate bis Quartalsende) bis 47,50€ (noch zwei Monate des vorigen Quartals und das komplette nächste) betragen.
- Falls du nicht zum Ende eines Jahresquartals austrittst, bekommst du eventuell schon zu viel abgebuchte Beiträge natürlich zurück.
- Reichst du deinen Austritt rechtzeitig ein, buchen wir am Ende nur noch so viel ab, dass es genau bis zum Ende deiner Mitgliedschaft reicht.
- In manchen Ausnahmefällen können auch ganz andere Beträge abgebucht werden. Dies geht dann auf eine vorhergehende fehlgeschlagene Abbuchung zurück, aufgrund derer noch Bankgebühren hinzukommen.
Wie funktioniert das Abbuchungssystem?
- Einmal im Monat berechnet unser System, wie viele Mitgliedsbeiträge bis zum Quartalsende noch ausstehen.
- In einem normalen Quartal (ohne z.B. Ein- oder Austritte) würde unser System so im ersten Monat des Quartals (Januar, April, Juli und Oktober) auf 28,50€ ausstehende Beiträge bis zum Quartalsende kommen.
- In diesen Monaten werden daher üblicherweise die Beiträge abgebucht. In anderen Monaten, würden 0€ ausstehende Beiträge ergeben, da diese ja schon bezahlt wurden. Dann wird keine Abbuchung eingeleitet.
- Wenn man mitten im Quartal eintritt, werden nur die Monate berechnet, in welchen man tatsächlich schon Vereinsmitglied war. Der Abbuchungsbetrag kann sich so auf 19€ verkleinern.
- Wird man erst gegen Quartalsende Mitglied, können im neuen Quartal noch Beiträge aus dem vorigen Quartal ausstehen, so dass auch ein Betrag von 38€ oder 47,50€ vorkommen kann.
- Tritt man mitten im Quartal aus, wird entweder von vornherein entsprechend weniger abgebucht oder, wenn schon zu viel abgebucht wurde, wird der zu viel abgebuchte Beitrag zurück überwiesen.
- Maßgeblich für Ein- bzw. Austritt sind immer der Mitgliedsantrag bzw. die Austrittserklärung.
- Eine reine Nichtnutzung der Vereinsleistungen, ein Auslaufen des Mietvertrags im Wohnheim oder ähnliches haben auf den Mitgliedsbeitrag keinen Einfluss da dieser natürlich für die Mitgliedschaft selbst gezahlt wird.
Ich wurde aufgefordert, Geld auf euer Konto zu überweisen. Wie lauten die Kontodaten?
Unsere Bankverbindung findest du in der E-Mail, die wir dir geschickt haben und unter Impressum. Nach einer einmaligen Überweisung wird die regelmäßige SEPA-Abbuchung fortgesetzt.
Bitte gib immer deine Mitgliedsnummer (VNR) an, damit wir die Überweisung zuordnen können! Die Nummer findest du im MySelfnet.
Die Abbuchung von meinem Konto schlug fehl. Warum muss ich Bankgebühren bezahlen?
Bei einer fehlgeschlagenen Lastschrift aufgrund eines ungedeckten oder erloschenen Kontos oder aufgrund einer falschen oder widerrufenen Einzugsermächtigung fallen üblicherweise für den Verein Bankgebühren im Bereich 2€ bis 7€ an, je nachdem von welchem Konto abgebucht wurde.
Diese Bankgebühren sind allein vom Mitglied zu tragen, da es unfair gegenüber den anderen Mitgliedern wäre, diese auf alle umzulegen.
Ich habe mein Konto geändert. Was muss ich tun?
Wir brauchen für dein neues Bankkonto ein SEPA-Mandat. Dieses kannst du entweder im MySelfnet eintragen, oder du kannst mit den Bankdaten in eine unserer Sprechstunden kommen.
Ich möchte anfangen, Selfnet zu nutzen, habe aber noch kein Bankkonto. Geht das?
Grundsätzlich musst du Mitgliedsbeiträge für alle Zeiträume, in denen du Selfnet Mitglied bist, bezahlen. Wir sind uns allerdings bewusst, dass die Eröffnung eines Bankkontos z.B. für internationale Studierende einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Selfnet bietet daher für Neumitglieder während der Registrierung die Option an, das SEPA-Mandat nachzureichen und die Dienste von Selfnet trotzdem sofort zu nutzen. Die Beiträge für den ersten Zeitraum werden dann nachträglich abgebucht, sobald das SEPA-Mandat vorliegt. Die Frist wird vom System üblicherweise auf ein Datum ungefähr in der Mitte des Folgemonats gelegt, so dass man mehrere Wochen Zeit hat alle Formalien zur Eröffnung eines Kontos zu erledigen. Kurz vor der Frist zur Einreichung erhält man noch einmal per E-mail eine Erinnerung.
Untervermietung
Wie bekommt mein Untermieter Zugang zum Wohnheimnetzwerk / Internet?
Deine Untermieterin / dein Untermieter wird selbst Mitglied. Er oder Sie soll einfach kurz vor Einzug die Registrierung ausfüllen und uns per E-Mail einen Scan des unterschriebenen Untermietvertrags zuschicken.
Wir legen dann ein separates individuelles Zimmernetz für deinen Untermieter an. Dein Zimmernetz wird für die Dauer des Untermietvertrags unterbrochen.
Was ist zu beachten?
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Das anfallen der Mitgliedsbeiträge hat nichts damit zu tun, dass man den Zugang nicht nutzt oder nicht im Wohnheim wohnt. Wer sich für die Zeit der Untervermietung den Mitgliedsbeitrag sparen möchte darf z.B. gerne die ruhende Mitgliedschaft beantragen
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Wir sind vom Studierendenwerk Stuttgart angehalten nur offizielle Untermietverträge zu akzeptieren. Diese kommen entweder von einem studentischen Wohnheimreferat (in den Wohnheimen in denen es eines gibt) oder wenn es kein Referat gibt ist die Vorlage vom Studierendenwerk Stuttgart zu verwenden (dann ist die Unterschrift des Hausmeisters notwendig).
Mehr dazu kann man auf der Webseite des Studierendenwerk Stuttgart nachlesen: https://studierendenwerk-stuttgart.de/wohnen/untervermietung/
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Wenn du innerhalb eines Monats dein Zimmer untervermietest und verhindern möchtest, dass dein Untermieter auf deine Verantwortung deinen Zugang nutzt, kannst du dein Zimmernetz entweder selbst über das MySelfnet (nach dem Login unter “Sonstiges (E-Mail, Netzwerk sperren)”) sperren, oder per E-Mail eine Wunschsperre für den entsprechenden Zeitraum beantragen.
Darf mein Untermieter meinen individuellen Zugang zum Wohnheimnetzwerk / Internet nutzen?
Kurze Antwort: Nein.
Lange Antwort:
- Selfnet ist ein Verein. Wie bei jedem anderen Verein auch: Nur Mitglieder dürfen die Vereinsleistungen nutzen.
- Beispiel: Nur wer beim Gerätetauchverein (ein Sportverein) der Uni Stuttgart (Tauchclub Uni Stuttgart Manatees e.V.) Mitglied ist, darf auch das Training (eine der Vereinsleistungen) besuchen.
- Der Zugang zum Wohnheimnetzwerk ist eine Vereinsleistung für die Mitglieder des Selfnet e.V. und darf deshalb niemand anderem zugänglich gemacht werden (siehe auch Nutzungsverordnung für das Wohnheimnetzwerk §3).
- Jedes Mitglied ist für seinen Zugang juristisch verantwortlich.
- Basierend auf den Mietverträgen und Untermietverträgen ordnen wir eindeutig zu, wer zu welchem Zeitpunkt welchen Anschluss nutzt. Im Falle eines richterlichen Beschlusses sind wir verpflichtet, diese Daten herauszugeben.
- Es liegt damit eindeutig nicht in deinem Interesse, deine individuellen Zugangsdaten zum Beispiel an einen Untermieter weiterzugeben.
Fragen zum Selfnet e.V
Was ist ein Verein?
Ein Verein ist eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Der Zweck des Selfnet e.V. ist es, den Wissenstransfer im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik zu fördern. Zu diesem Zweck wird unter anderem in vielen Stuttgarter Studierendenwohnheimen ein leistungsfähiges Netzwerk betrieben.
Die Mitglieder erhalten so nicht nur die Möglichkeit, sich aktiv im Verein einzubringen, sondern können ebenfalls von einem leistungsfähigen Netzwerk in ihrem Wohnheimszimmer profitieren.
Darf jeder mitmachen?
Ja. Wenn du während des Studiums noch ein wenig Freizeit hast und etwas neues lernen willst, bist du gerne bei uns gesehen. Näheres findest du unter Über uns.
Die Mitarbeit bei Selfnet ist ehrenamtlich (man verdient also kein Geld). Die meisten von uns sind Studierende an den Stuttgarter Hochschulen (Universität, Fachhochschulen, duale Hochschule, …).
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft bei Selfnet e.V. endet, wie in jedem anderen Verein, wenn das Mitglied seinen Austritt erklärt.
Laut Vereinssatzung des Selfnet e.V. kann ein Mitglied den Austritt zu jedem Monatsende erklären, welches noch nicht in der Vergangenheit liegt. Dabei gilt eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende.
Was sind Mitgliedsbeiträge?
Mitgliedsbeiträge fallen - wie das Wort schon sagt - für die Mitgliedschaft selbst an, so lange die Mitgliedschaft nicht ruht oder das Mitglied ausgetreten ist.
Die Mitgliedsbeiträge finanzieren alle Aktivitäten des Vereins.
Ob Vereinsleistungen durch das Mitglied in Anspruch genommen werden oder nicht, hat keinen Einfluss auf den Mitgliedsbeitrag.
Netzwerk
Wie muss ein Gerät, das mit dem Wohnheimnetz verbunden wird, konfiguriert sein?
Stelle deine Netzwerkkarte auf “alles automatisch beziehen” (DHCP), damit sollte alles von selbst funktionieren. Erhältst du hier eine Meldung, die dir sagt, dass du über keine Berechtigung verfügst, so führe die oben genannten Schritte mit Administratorrechten durch.
Was für ein Kabel benötige ich?
Du brauchst mindestens ein CAT5-Netzwerkkabel mit RJ45-Stecker. Zu kaufen gibt es das beim Support in Vaihingen oder in jedem Computergeschäft. Achtung: ISDN-Kabel sind ungeeignet! Netzwerkkabel benötigen eine bessere Schirmung.
Tipp: Wenn du für ein Cat. 6 Twisted Pair S/FTP Kabel mit RJ45-Stecker wesentlich mehr als 1 Euro pro Meter bezahlst, wirst du vermutlich über den Tisch gezogen.
Was für eine Netzwerkkarte brauche ich?
Die meisten Computer haben bereits eine Netzwerkkarte integriert. Falls nicht, brauchst du eine 100 MBit (FastEthernet) oder 1000 MBit (GigabitEthernet) Netzwerkkarte. Diese gibt es in jedem gut sortierten Elektronikfachgeschäft.
Wieso kann ich mit meinem Outlook keine E-Mails versenden?
Der zum Versenden benötigte Port 25 (SMTP) ist aus verschiedenen Gründen geschlossen. Damit trotzdem komfortabel E-Mails versendet werden können, solltest du eine der folgenden Einstellungen vornehmen (erste Variante bevorzugt):
- du kannst über das SMTPS Protokoll (SSL verschlüsselt) über Port 465 und Authentifizierung mittels deiner Login Daten deine E-Mails versenden.
- du kannst dich über einen anderen Port zu deinem SMTP – Server verbinden (web.de und gmx.de z.B. Port 587).
- verwende den Postausgangsserver vom BelWü (Provider von Selfnet und der Uni): mail.belwue.de mit Port 587. Dieser Server nimmt nur E-Mails aus dem internen Netz an (also BW-Unis und Selfnet), daher sind die anderen Lösungen vorzuziehen.
Erkundige dich gegebenenfalls bei deinem Provider welche Methode von deinem Postfach unterstützt wird und welche Einstellungen zu wählen sind.
Ich habe mich registriert, aber bekomme keinen, oder nur einen eingeschränkten Internetzugang
Wenn du Untermieter bist oder deine Daten nicht automatisch verifiziert werden konnten, müssen wir deinen Mietvertrag manuell prüfen. Das kann z.B. im September/Oktober den einen oder anderen Tag dauern. Wenn dein Mietvertrag erst nächsten Monat beginnt, wird der Anschluss automatisch zu diesem Tag freigeschalten. Brauchst du ihn früher, sende uns eine E-Mail mit einer kurzen Erklärung.
Gibt es WLAN in den von Selfnet e.V. betreuten Wohnheimen?
In einigen Wohnheimen ist ein Zentralisiertes WLAN (mit dem Namen “Selfnet”) vorhanden. Eine Liste der Wohnheime findest du auf der WLAN Seite. Unabhängig vom WLAN ist in jedem Zimmer der Wohnheime, welche wir betreuen, eine Netzwerkdose (LAN), über welche das Selfnet Netzwerk genutzt werden kann.
Falls du in einem Wohnheim ohne zentralisiertes WLAN bist, kannst du trotzdem deine Mobilgeräte benutzen, in dem du dir einen Router besorgst, den an den LAN Anschluss anschließt und damit dein eigenes WLAN-Netzwerk ausstrahlst. Falls du damit Probleme hast, kannst du dir unsere Anleitung dazu durchlesen.
Abkürzungen / Begriffe
Was ist die VNR?
VNR steht für “Vereinsmitgliedsnummer”. Es handelt sich also um die Mitgliedsnummer, unter welcher ein Mitglied des Selfnet e.V. in der Mitgliederkartei geführt wird. Du kannst deine VNR im MySelfnet finden.
Was ist die Mandatsreferenz?
Um die Mitgliedsbeiträge per SEPA Lastschrift abbuchen zu können, benötigen wir ein SEPA Lastschriftmandat. Die eindeutige Nummer dieser Mandate ist die Mandatsreferenz.
Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?
Innerhalb des SEPA Systems identifiziert die Gläubiger-Identifikationsnummer den Selfnet e.V.. Wenn du also unsere Gläubiger-Identifikationsnummer auf deinem Kontoauszug findest, ist diese Abbuchung durch Selfnet e.V. geschehen. Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer findest du im Impressum.
Hinweise zum Senden von Support E-Mails
Betreff und Inhalt
Je genauer Betreff und Inhalt der E-Mail dein Problem oder deine Frage beschreiben, desto schneller und besser können wir dir helfen.
Ein leerer Betreff und ein “geht nicht” ist nicht besonders hilfreich, weil wir so nicht wissen, “was genau” nicht funktioniert.
Gerade bei technischen Problemen ist es ohne eine genaue Beschreibung (z.B. wie ist der Rechner/Smartphone verbunden? mit Kabel (LAN)?, direkt an der Netzwerkdose?, mit eigenem Router?, wenn ja, welches Modell?, WLAN?, welches WLAN? das von Selfnet? was wurde schon versucht? was wurde geändert? was war der Plan?) meist kaum möglich, ein Problem zu lösen.
Wenn es zu schwierig ist, das Problem per E-Mail zu beschreiben, empfehlen wir den persönlichen Besuch der Sprechstunde im Allmandring 18d oder der Heilmannstr. 4B
Absenderadresse
Wenn du uns von einer uns unbekannten E-Mail Adresse (die nicht in unserer Mitgliederkartei hinterlegt ist) eine E-Mail schickst, dürfen wir dir nur mit öffentlich zugänglichen Informationen antworten.
Bei allgemeinen Fragen ist das ausreichend, wenn du aber ein Problem/Anliegen hast, können wir nicht wirklich helfen, solange die Anfrage von einer unbekannten E-Mail Adresse stammt.
Die in der Mitgliederkartei hinterlegte E-Mail Adresse kann entweder persönlich in einer Sprechstunde oder jederzeit selbst über das MySelfnet geändert werden.
Amtliche Ausweisdokumente wollen wir NICHT
- Wir werden niemals eine Kopie deines Ausweises oder deines Pass anfordern.
- Lediglich bei Besuch unserer Sprechstunde solltest du dich bei bestimmten Anliegen ausweisen können. Eine Kopie dieser Dokumente werden wir jedoch in keinem Fall von dir verlangen.
- Es bringt dir keine Vorteile, wenn du uns dies zusendest.